top of page

Handelssitz:

Zhuorim TTR UK​

Markethill Road

Turriff

Aberdeenshire

AB53 4AW

SCOTLAND   U.K.

Registrierte Adresse:

Lothian Shelf (731) Limited

​trading as Zhuorim TTR UK

50 Lothian Road

Festival Square

Edinburgh

EH3 9WJ

Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Anwendungsbereich

(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Verkäufe und Lieferungen  von Waren durch die Zhuorim TTR UK (nachfolgend „Zhuorim“ genannt). Entgegenstehende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden Zhuorim gegenüber keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Zhuorim jenen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder ihren vertraglichen Verpflichtungen vorbehaltlos nachkommt.

(2) In dem Schriftstück, dessen Bestandteil diese Bedingungen bilden, sind alle Vertragsbestimmungen enthalten. Es bestehen keine Nebenabreden.

(3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.

 

2. Angebot

(1) Sämtliche Angebote von Zhuorim sind unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits ein Angebot abzugeben.

(2) Öffentliche Äußerungen Zhuorims, des Herstellers der gelieferten Waren oder dessen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung, stellen keine Beschreibungen der Beschaffenheit der Waren oder eine Garantie derselben dar.

 

3. Preise

Für alle Verkäufe gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten von Zhuorim. Alle Preisangaben verstehen sich als netto. Für den  Fall, dass sechs Wochen nach Vertragsschluss und vor Lieferung von Zhuorim nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, etwa Erhöhungen der Material- und Lohnkosten, öffentliche Abgaben oder sonstiger Kosten, eintreten, ist Zhuorim berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Zhuorim wird dem Käufer diese Kostenerhöhungen auf Verlangen nachweisen.

 

4. Mindestbestellmenge, Versandkosten

(1) Der Mindestbestellmenge für versandkostenfreie Bestellungen wird gesondert vereinbart. Sollte Zhuorim ausnahmsweise eine Bestellung unterhalb dieser Mindestbestellmenge angenommen haben, ergibt sich daraus keine zukünftige Verpflichtung seitens Zhuorim, diese erneut auszuführen.

(2) Es können nur die in der Preisliste unter Liefereinheiten genannten Mindestmengen oder ein Vielfaches davon bestellt werden. Gewährt Zhuorim bei Bestellungen ausnahmsweise eine Unterschreitung dieser Mindestmenge, ergibt sich daraus keine zukünftige Verpflichtung seitens Zhuorim, diese erneut auszuführen. Zhuorim behält sich das Recht vor, einen Mindermengenzuschlag zu erheben. Bei Lieferung von Waren behält sich Zhuorim aus fertigungstechnischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung von 15% der Bestellmenge vor. Nachbestellungen und Änderungen zu bereits in Arbeit befindlichen Aufträgen über Artikel mit kundenspezifischer Auszeichnung können nicht immer berücksichtigt werden.

 

5. Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Innerhalb dieses Zeitraumes können dem Käufer je nach Vereinbarung 2% Skonto gewährt werden. Dabei ist bei Zahlungseingang innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum der Kaufpreis ohne Abzug zu begleichen.

(2) Bei Bestellungen durch Neukunden behalten wir uns ausdrücklich vor, nicht auf Rechnung, sondern nur gegen Vorkasse zu liefern.

(3) Zahlt der Käufer die Rechnung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, kommt der Käufer gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug.

(4) Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Käufer fällig gestellt werden. Zhuorim ist außerdem berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern und die Leistung weiterer Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.

(5) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(6) Zhuorim hat das Recht, seine Forderungen gegen den Käufer an Dritte abzutreten.

(7) Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

 

6. Lieferung und Lieferverzug

(1) Alle Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, „ab Werk“ (Zhuorim TTR UK Ltd., Markethill Road, Turriff, AB53 4AW, Scotland, U.K.) gemäß individueller Vereinbarung. Zhuorim behält sich die Wahl der Versandart und des geeigneten Verpackungsmaterials vor.

(2) Bestellungen von Spezialartikeln führen wir mustergetreu aus, wenn auf das Muster Bezug genommen wird. Die Bemusterung von Standardartikeln entspricht dem derzeitigen technischen Stand. Handelsübliche Toleranzen sowie Verbesserungen oder Veränderungen durch Weiterentwicklung behalten wir uns, soweit dem Käufer zumutbar, vor.

(3) Zeitliche Vorgaben, insbesondere von Zhuorim benannte Lieferzeiten, sind nur dann bindend, wenn sie von Zhuorim ausdrücklich als bindend bestätigt werden. Zhuorim ist keineswegs verpflichtet, bestätigte Lieferzeiten einzuhalten, sofern abschließende Produktanforderungen seitens des Käufers und/oder Kundeninformationen, die für die Absendung bzw. Auslieferung der Ware benötigt werden, erst nach Vertragsschluss zugehen.

(4) Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen in den Fällen, in denen Lieferungshindernisse vorliegen, die Zhuorim nicht zu vertreten hat. Insbesondere gilt dies bei Störungen in der Energieversorgung oder des Verkehrs, Verhängung eines Embargos, Betriebsstörungen, Arbeitskampf oder verspäteter oder ausgefallener Selbstbelieferung. Wird Zhuorim die Vertragserfüllung aus den genannten Gründen unmöglich, gilt die jeweilige Bestellung als storniert. Zhuorim wird den Käufer von derartigen Lieferungshindernissen unverzüglich unterrichten.

(5) Sollte Zhuorim bindende Lieferfristen überschreiten, kann der Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten.

(6) Zhuorim ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

 

7. Gewährleistung

(1) Sollte die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet sein, so wird Zhuorim nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Käufer unzumutbar, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers mit Ausnahme der Ansprüche in Ziffer 8 (Haftung) bestehen nicht.

(2) Unter die Gewährleistung fallen nicht Beschädigungen und Störungen, die infolge unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, beim Auspacken, bei Überbeanspruchung oder durch Einsatz auf unzureichend gewarteten Maschinen entstehen.

(3)Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Ware vor Vertragsabschluss auf Eignung zu prüfen.

 

8. Haftung

(1) Zhuorim haftet nur für Schadensersatz, wenn

a) die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Zhuorim eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder eine Garantie schuldhaft verletzt oder, wenn

b) der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Zhuorim beruht.

(2) In allen anderen Fällen ist die Haftung von Zhuorim für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen. Insbesondere haftet Zhuorim nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Käufers.

(3) Auf jeden Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, den Zhuorim bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnte oder vorhersehen hätte können. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht in den Fällen von Ziffer 8, Absatz 1 a).

(4) Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer sowie Erfüllungsgehilfen von Zhuorim.

 

9. Höhere Gewalt

Ungeachtet der Vorschriften in Ziffer 8 (Haftung) ist Zhuorim nicht verantwortlich oder haftbar für jegliche Störung oder Verzögerung der Erfüllung irgendeines Teiles dieses Vertrages, die auf Ereignissen beruht, die Zhuorim nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Arbeitskämpfen.

Sollten diese Ereignisse für mehr als 30 Tage andauern, haben Zhuorim und der Käufer das Recht, durch Erklärung des Rücktritts gegenüber der jeweils anderen Partei mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ansprüche auf Ersatz etwaiger Schäden oder Verluste bestünden.

 

10. Haftung des Käufers

Sollten die Waren nach Zeichnungen, Design, Etiketten, Marken oder sonstigen Spezifikationen des Käufers hergestellt worden sein, verpflichtet sich der Käufer, Zhuorim von jeglicher Haftung wegen der Verletzung von Schutzrechten wie Patenten, Geschmacksmuster oder Urheberrechten freizuhalten, der Zhuorim deswegen ausgesetzt ist, weil die Ware diesen Spezifikationen entspricht.

 

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Zhuorim behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (hiernach „Vorbehaltsware”) vor, bis sämtliche - gegenwärtige und zukünftige - Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer erfüllt sind.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern und die Waren gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und andere Risiken hinreichend auf seine Kosten zu versichern. Zhuorim ist jederzeit berechtigt, vom Käufer einen Nachweis über den Abschluss der Police oder die Zahlungen der Versicherungsprämien zu verlangen. Mit Abschluss des Vertrages tritt der Käufer seine entsprechenden Ansprüche aus der Versicherungspolice gegen die Versicherungsgesellschaft an Zhuorim ab.

(3) Der Käufer hat Zhuorim unverzüglich von Eingriffen Dritter oder einer Pfändung durch Dritte betreffend die Vorbehaltsware schriftlich zu informieren. Die Kosten, die zum Schutz der Rechte von Zhuorim erforderlich sind, hat der Käufer zu tragen, soweit diese nicht von dem Dritten zurückgefordert werden können.

(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges zu veräußern. Der Käufer tritt an Zhuorim bereits jetzt alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung dieser Ware erwachsen. Zhuorim nimmt diese Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis von Zhuorim, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Zhuorim ist verpflichtet, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Jede andere Verwertung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden.

(6) Verletzt der Käufer eine wesentliche Vertragspflicht, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät, so ist Pelikan berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Rechte zum Besitz des Käufers gegenüber Dritten zu verlangen.

Ferner ist Zhuorim berechtigt, das Recht des Käufers auf Weiterverkauf zu widerrufen, die Forderungen einzuziehen und die Vorbehaltsware zu nutzen, verwerten oder weiter zu veräußern. Zhuorim kann den Verwertungserlös der Vorbehaltsware mit den offenen Forderungen verrechnen.

Der Käufer haftet für den Verlust, wenn der Verwertungserlös unter dem Kaufpreis liegt.

 

12. Warenrücksendungen

(1) Sofern Zhuorim nach Absprache mit dem Käufer eine Warenrücksendung aus Kulanz akzeptiert, ist diese unter Verwendung der vom Zhuorim- Innendienst vergebenen Rücksendenummer in ausreichender Transportverpackung an Zhuorim zurückzusenden.

(2) Vom Umtausch bzw. einer Gutschrift ausgeschlossen sind von uns angefertigte Spezialartikel sowie Erzeugnisse, die in einer gültigen Preisliste nicht aufgeführt sind. Dies gilt auch für Artikel, die preisausgezeichnet, beschädigt oder überlagert sind.

(3) Entsprechend dem Alter und Zustand der Waren können wir nur anteilig gutschreiben:

Gutschrift zum Netto-Einkauf für Artikel mit bis zu 6 Monaten nach Wareneingang. Gutschrift in Höhe von 80% vom Netto-Einkauf für Artikel nach über 6 Monaten nach Wareneingang.

(4) Bei Warenrücksendungen werden grundsätzlich 10% Bearbeitungsgebühr berechnet, sowie ggf. 15% für Neuaufmachung.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt schottisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang damit ist Aberdeen. Ungeachtet der obigen Gerichtsstandvereinbarung kann Zhuorim den Käufer auch an dessen Geschäftssitz verklagen.

Zhuorim TTR UK                                                                                                                                                                                          Stand 15. Januar 2018

Ihre Version zum Herunterladen gibt es hier

bottom of page